Wir vermieten fair

Als Wohnungsbaugenossenschaft mit sozialer Verantwortung verhalten wir uns allen Wohnungssuchenden gegenüber neutral – somit können wir allen Menschen, die eine Wohnung suchen, Chancengleichheit zusichern, und zwar unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Alter, Behinderung oder Religion.

 

Wir halten uns selbstverständlich an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

 

Unsere Vermietungsgrundsätze

Wir begegnen Ihnen freundlich und respektvoll – dies erwarten wir auch von Ihnen.

Wir sind eine Wohnungsbaugenossenschaft: Sie werden bei Abschluss des Dauernutzungsvertrages Mitglied in unserer Genossenschaft und haben dauerhaftes Wohnrecht.

 

Bei Anmietung müssen Sie einen Pflichtanteil, sowie für jedes Zimmer einen weiteren Geschäftsanteil erwerben.

 

Zum Beispiel erwerben Sie zur Anmietung einer Zweizimmer- Wohnung insgesamt 3 Geschäftsanteile in Höhe von je 200 Euro, also in diesem Fall 600 Euro. Hinzukommt ein einmalig zu zahlendes Eintrittsgeld in Höhe von 100 Euro.

 

Zusätzliche Zahlungen wie z.B. eine Kaution sind nicht erforderlich.

Bei Neuvermietung achten wir neben unseren nachstehenden allgemeinen Grundsätzen immer auch auf eine ausgewogene Mieterstruktur, so dass es in unseren Häusern ein gutes soziales Gleichgewicht und damit ein gutes Miteinander gibt.

Bei Interesse an einer unserer Wohnungen ist es erforderlich, unseren Bewerberbogen vollständig auszufüllen. Diesen Bewerberbogen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Internetseite: www.bauverein1894.de

Die Anzahl der tatsächlich einziehenden Personen muss in angemessenem Verhältnis zur Wohnungsgröße stehen.

Menschen, die auf eine barrierearme Wohnung angewiesen sind, werden bei uns nach entsprechender Prüfung selbstverständlich bevorzugt.

Selbstverständlich zahlen Sie bei uns keinerlei Provisionen. Die Anmietung einer Wohnung ist auch nicht abhängig von Abstandszahlungen oder Übernahmevereinbarungen von Möbeln, Bodenbelägen, etc. der Vormieter.

Das für Sie verfügbare monatliche Einkommen muss etwa dreimal so hoch sein wie die monatliche Miete inkl. der Betriebskosten.

 

Zum Beispiel: Wenn Ihr Haushaltseinkommen 2.100 EUR beträgt, kann die Gesamtmiete bis zu 700 EUR betragen. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich hier noch Kosten für Strom und Ihr Telefon/ -Internetanschluss dazukommen.

 

Hinsichtlich der Prüfung Ihrer Kreditwürdigkeit erklären Sie auf dem Bewerberbogen Ihr Einverständnis, dass wir entsprechende Auskünfte einholen (z.B. Schufa, Creditreform) Bei negativer Auskunft behalten wir uns vor, mit Ihnen keinen Vertrag abzuschließen.

Des Weiteren behalten wir uns vor, je nach Art Ihres Einkommens nach ausgiebiger Prüfung und Abwägung über einen Vertragsabschluss zu entscheiden.

 

Sie beziehen staatliche Leistungen, befinden sich in Ausbildung, im Studium oder Ihr Einkommen reicht zur Anmietung der Wohnung nicht aus? Dann benötigen wir eine Bürgschaft von einer zahlungsfähigen Person.

Ein Aufenthaltstitel muss bei Mietbeginn noch mindestens 6 Monate gültig sein. Im Falle einer Nichtverlängerung des Aufenthaltstitels während des Mietverhältnisses können Sie mittels eines Aufhebungsvertrags frühzeitig aus dem Dauernutzungsvertrag entlassen werden.

Wohnungen, die der Wohnberechtigungsschein (WBS-) -Pflicht unterliegen, können Sie nur anmieten, sofern Sie einen WBS haben. Den WBS erhalten Sie beim Amt für Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement der Stadt Kassel:

 

Victoria – Haus
Obere Königsstraße 3-5
34117 Kassel
www.kassel.de

Die gewünschte Wohnung muss durch Sie vor Anmietung besichtigt worden sein.

Wenn Sie einen Hund halten möchten, benötigen Sie unsere Erlaubnis. Der Hund darf maximal 45 cm Schulterhöhe haben. Wir benötigen Angaben zur Rasse, ein Foto, Steuernachweis sowie einen Nachweis der Haftpflichtversicherung. Sogenannte Listenhunde – dies sind Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden – sind nicht erlaubt.

 

Für eine Katze (kein Freigänger) reicht ein formloser Antrag.

Wir bitten um Verständnis, dass Nachmieterwünschen der ausziehenden Mieterpartei grundsätzlich nicht immer entsprochen werden kann. Freiwerdende Wohnungen werden stets mehreren Interessierten zur Anmietung angeboten oder müssen unter Umständen vor einer Weitervermietung modernisiert werden.

Um einen Dauernutzungsvertrag abzuschließen, benötigen wir immer folgenden Unterlagen:


• Kopie des gültigen Personalausweises
• Nachweis über Ihr Einkommen der letzten drei Monate oder den Leistungsbescheid vom Jobcenter/ Sozialamt sowie eine schriftliche Mietübernahmeerklärung
• Nachweis über pünktliche Mietzahlungen Ihrer aktuellen Wohnung
• Eventuell Wohnberechtigungsschein im Original
• Bei Bedarf eine Bürgschaftserklärung

 

Die notwendigen Informationen und Ihre Unterlagen müssen fristgerecht und vollständig eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt bitte nur nach Aufforderung (unaufgefordert zugesandte Unterlagen werden aus Datenschutzgründen nicht bearbeitet und werden somit entsprechend gelöscht oder vernichtet). Von der unaufgeforderten Übersendung von Original-Dokumenten ist abzusehen, da eine Rückgabe nicht gewährleistet werden kann.

Sollten Sie sich wider Erwarten ungleich behandelt/ diskriminiert fühlen, stehen Ihnen folgende Anlaufstellen zur Beschwerde und zur persönlichen Klärung zu Verfügung:

 

Vorstand Bauverein 1894 zu Kassel eG
Herr Sven Hansen
Frau Dagmar Meyer
Untere Königsstraße 103
34117 Kassel
Tel.: 0561 – 7 1894

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates Bauverein 1894 zu Kassel eG
Herr Maximilian Reuber
Königsplatz 59
34117 Kassel
Tel.: 0561 – 71 299 62

 

Amt für Chancengleichheit der Stadt Kassel
Herr Evren Özgüvenç, Antidiskriminierungsbeauftragter
Fünffensterstraße 5
34117 Kassel
Tel.: 0561 – 787 7097
E-Mail: chancengleichheit@kassel.de