Freistellungsauftrag
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung.
Diesen können Sie sich hier als PDF downloaden und uns diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben zusenden.
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass ab dem 01.01.2011 für die Erteilung eines neuen Freistellungsauftrages bzw. der Änderung eines Freistellungsauftrages neue gesetzliche Rahmenbedingungen gelten.
Somit sind Freistellungsaufträge ab dem 01.01.2011 demnach nur noch wirksam, wenn die Ihnen zugeteilte 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer auf dem Freistellungsauftrag angegeben ist.
Bei gemeinsam erteiltem Freistellungsauftrag von Eheleuten (gilt nur bei Zusammenveranlagung) muss auch der Ehegatte seine Steuer-Identifikationsnummer auf dem Formular angeben. Sofern der Ehegatte ebenfalls Mitglied ist, ist ein separater Freistellungsauftrag zu seiner Mitgliedsnummer zu erteilen.
Die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilte Steuer-Identifikationsnummer können Sie Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen oder über das Steuerliche Info-Center des BZSt unter der Rufnummer 01805 – 43783837 anfordern oder über das Internet in Erfahrung bringen.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Freistellungsauftrag.
Kassel, im Januar 2011